Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Esslingen am Neckar

Bevor Sie in Esslingen am Neckar heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Esslingen am Neckar

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Esslingen am Neckar haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Esslingen am Neckar eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Esslingen am Neckar heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen und ermächtigt das Standesamt in Esslingen am Neckar, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen besuchen: www.lra-es.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen
Pulverwiesen 11
73728 Esslingen

Webseite:

www.lra-es.de

Email:

ordnungsamt@lra-es.de

Telefon:

0711 3902-2702

Fax:

0711 39632-2409

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Esslingen am Neckar

Jede Geburt eines Kindes in Esslingen am Neckar muss beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Esslingen am Neckar geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Esslingen am Neckar beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtaufsicht des Landkreises in Esslingen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag