Standesamt Raisting - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Raisting tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Raisting

Bevor Sie in Raisting heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Raisting anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Raisting

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Raisting dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Raisting, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Raisting haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Raisting eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Raisting heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Raisting und ermächtigt das Standesamt in Raisting, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Raisting besuchen: www.raisting.bayern.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Raisting
Kirchenweg 12
82399 Raisting

Webseite:

www.raisting.bayern.de

Email:

gemeinde@raisting.bayern.de

Telefon:

08807/21439-0

Fax:

08807/21439-20

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8 - 12 & Do 14 - 18 Uhr


Geburten in Raisting

Jede Geburt eines Kindes in Raisting muss beim Standesamt Raisting angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Raisting geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Raisting anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Raisting

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Raisting beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Raisting:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag