Standesamt Weiden i.d.OPf. - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Weiden i.d.OPf. tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Weiden i.d.OPf.

Bevor Sie in Weiden i.d.OPf. heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Weiden i.d.OPf. anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Weiden i.d.OPf.

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Weiden i.d.OPf. dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Weiden i.d.OPf., wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Weiden i.d.OPf. haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Weiden i.d.OPf. eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Weiden i.d.OPf. heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Weiden i.d.OPf. und ermächtigt das Standesamt in Weiden i.d.OPf., Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Weiden i.d.OPf. besuchen: www.weiden-oberpfalz.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Weiden i.d.OPf.
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden i.d.OPf.

Webseite:

www.weiden-oberpfalz.de

Email:

standesamt@weiden-oberpfalz.de

Telefon:

09 61) 81 - 34 01

Fax:

09 61) 81 - 10 19

Öffnungszeiten:

Mo-Fr Fr 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Do 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr


Geburten in Weiden i.d.OPf.

Jede Geburt eines Kindes in Weiden i.d.OPf. muss beim Standesamt Weiden i.d.OPf. angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Weiden i.d.OPf. geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Weiden i.d.OPf. anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Weiden i.d.OPf.

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Weiden i.d.OPf. beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Weiden i.d.OPf.:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag