Standesamt Neuhof an der Zenn - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Neuhof an der Zenn tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neuhof an der Zenn

Bevor Sie in Neuhof an der Zenn heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Neuhof an der Zenn anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neuhof an der Zenn

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Neuhof an der Zenn dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Neuhof an der Zenn, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neuhof an der Zenn haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neuhof an der Zenn eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neuhof an der Zenn heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Neuhof an der Zenn und ermächtigt das Standesamt in Neuhof an der Zenn, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Neuhof an der Zenn besuchen: www.vg-neuhof.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Neuhof an der Zenn
Marktplatz 10
90616 Neuhof an der Zenn

Webseite:

www.vg-neuhof.de

Email:

markt.neuhof@vg-neuhof.de

Telefon:

09107/924429-22

Fax:

09107/924429-99

Öffnungszeiten:

Mo-Mi 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, Do 8.00 Uhr - 18.00 Uhr, Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr


Geburten in Neuhof an der Zenn

Jede Geburt eines Kindes in Neuhof an der Zenn muss beim Standesamt Neuhof an der Zenn angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neuhof an der Zenn geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Neuhof an der Zenn anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Neuhof an der Zenn

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neuhof an der Zenn beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Neuhof an der Zenn:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag