Standesamt Langensendelbach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Langensendelbach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Langensendelbach

Bevor Sie in Langensendelbach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Langensendelbach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Langensendelbach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Langensendelbach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Langensendelbach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Langensendelbach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Langensendelbach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Langensendelbach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Langensendelbach und ermächtigt das Standesamt in Langensendelbach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Langensendelbach besuchen: www.langensendelbach.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Langensendelbach
Kirchweg 1
91094 Langensendelbach

Webseite:

www.langensendelbach.de

Email:

verwaltung@langensendelbach.de

Telefon:

09133/774883

Fax:

09133 - 774888

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo, Di 13.00-16.00 Uhr, Do 13.00-17.45 Uhr


Geburten in Langensendelbach

Jede Geburt eines Kindes in Langensendelbach muss beim Standesamt Langensendelbach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Langensendelbach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Langensendelbach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Langensendelbach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Langensendelbach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Langensendelbach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag