Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neustadt an der Aisch

Bevor Sie in Neustadt an der Aisch heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neustadt an der Aisch

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neustadt an der Aisch haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neustadt an der Aisch eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neustadt an der Aisch heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch und ermächtigt das Standesamt in Neustadt an der Aisch, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

09161/92-310

Fax:

09161/92-188

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Neustadt an der Aisch

Jede Geburt eines Kindes in Neustadt an der Aisch muss beim Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neustadt an der Aisch geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neustadt an der Aisch beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Neustadt an der Aisch:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag