Standesamt Steinbach am Wald - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Steinbach am Wald tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Steinbach am Wald

Bevor Sie in Steinbach am Wald heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Steinbach am Wald anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Steinbach am Wald

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Steinbach am Wald dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Steinbach am Wald, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Steinbach am Wald haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Steinbach am Wald eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Steinbach am Wald heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Steinbach am Wald und ermächtigt das Standesamt in Steinbach am Wald, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Steinbach am Wald besuchen: www.steinbach-am-wald.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Steinbach am Wald
Ludwigsstädter Str. 2
96361 Steinbach am Wald

Webseite:

www.steinbach-am-wald.de

Email:

info@steinbach-am-wald.de

Telefon:

09263 9751-0

Fax:

09263 9751-29

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Steinbach am Wald

Jede Geburt eines Kindes in Steinbach am Wald muss beim Standesamt Steinbach am Wald angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Steinbach am Wald geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Steinbach am Wald anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Steinbach am Wald

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Steinbach am Wald beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Steinbach am Wald:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag