Standesamt Lichtenstein - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Lichtenstein tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Lichtenstein

Bevor Sie in Lichtenstein heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Lichtenstein anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Lichtenstein

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Lichtenstein dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Lichtenstein, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Lichtenstein haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Lichtenstein eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Lichtenstein heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Lichtenstein und ermächtigt das Standesamt in Lichtenstein, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Lichtenstein besuchen: www.gemeinde-lichtenstein.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Lichtenstein
Rathausplatz 17
72805 Lichtenstein

Webseite:

www.gemeinde-lichtenstein.de

Email:

info@gemeinde-lichtenstein.de

Telefon:

07129 / 69 60

Fax:

07129 / 63 89

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Mi, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 14.00 - 18.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.30 Uhr


Geburten in Lichtenstein

Jede Geburt eines Kindes in Lichtenstein muss beim Standesamt Lichtenstein angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Lichtenstein geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Lichtenstein anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Lichtenstein

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Lichtenstein beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Lichtenstein:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag