Standesamt Neustadt an der Donau - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Neustadt an der Donau tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neustadt an der Donau

Bevor Sie in Neustadt an der Donau heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Neustadt an der Donau anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neustadt an der Donau

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Neustadt an der Donau dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Neustadt an der Donau, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neustadt an der Donau haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neustadt an der Donau eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neustadt an der Donau heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Neustadt an der Donau und ermächtigt das Standesamt in Neustadt an der Donau, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Neustadt an der Donau besuchen: www.neustadt-do.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Neustadt an der Donau
Stadtplatz 1
93333 Neustadt an der Donau

Webseite:

www.neustadt-do.de

Email:

poststelle@neustadt-do.de

Telefon:

09445/9717-44

Fax:

09445/9717-10

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr, Do 13.30 - 18.00 Uhr, Fr 8.00 - 13.00 Uhr


Geburten in Neustadt an der Donau

Jede Geburt eines Kindes in Neustadt an der Donau muss beim Standesamt Neustadt an der Donau angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neustadt an der Donau geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Neustadt an der Donau anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Neustadt an der Donau

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neustadt an der Donau beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Neustadt an der Donau:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag