Standesamt Dörfles-Esbach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Dörfles-Esbach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Dörfles-Esbach

Bevor Sie in Dörfles-Esbach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Dörfles-Esbach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Dörfles-Esbach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Dörfles-Esbach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Dörfles-Esbach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Dörfles-Esbach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Dörfles-Esbach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Dörfles-Esbach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Dörfles-Esbach und ermächtigt das Standesamt in Dörfles-Esbach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Dörfles-Esbach besuchen: www.doerfles-esbach.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Dörfles-Esbach
Rosenauer Str. 12
96487 Dörfles-Esbach

Webseite:

www.doerfles-esbach.de

Email:

info@doerfles-esbach.de

Telefon:

09561/2333-0

Fax:

09561/2333-10

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 07.00


Geburten in Dörfles-Esbach

Jede Geburt eines Kindes in Dörfles-Esbach muss beim Standesamt Dörfles-Esbach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Dörfles-Esbach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Dörfles-Esbach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Dörfles-Esbach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Dörfles-Esbach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Dörfles-Esbach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag