Standesamt Ebersdorf - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Ebersdorf tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Ebersdorf

Bevor Sie in Ebersdorf heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ebersdorf anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Ebersdorf

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Ebersdorf dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Ebersdorf, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Ebersdorf haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Ebersdorf eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Ebersdorf heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Ebersdorf und ermächtigt das Standesamt in Ebersdorf, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Ebersdorf besuchen: www.ebersdorf.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Ebersdorf
Raiffeisenstr. 1
96237 Ebersdorf

Webseite:

www.ebersdorf.de

Email:

info@ebersdorf.de

Telefon:

09562/385-0

Fax:

09562/385-209

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 17.00 Uhr, Do 14.00 - 17.30 Uhr


Geburten in Ebersdorf

Jede Geburt eines Kindes in Ebersdorf muss beim Standesamt Ebersdorf angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Ebersdorf geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Ebersdorf anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Ebersdorf

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Ebersdorf beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Ebersdorf:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag