Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Amberg

Bevor Sie in Amberg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Amberg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Amberg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Amberg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Amberg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg und ermächtigt das Standesamt in Amberg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg besuchen: www.amberg-sulzbach.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg
Schlossgraben 3
92224 Amberg

Webseite:

www.amberg-sulzbach.de

Email:

auslaenderamt@amberg-sulzbach.de

Telefon:

09621 / 39-624

Fax:

09621 / 376 05 332

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do 8-16 Uhr, Mi, Fr 8-12 Uhr


Geburten in Amberg

Jede Geburt eines Kindes in Amberg muss beim Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Amberg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Amberg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Personenstandsrecht des Landkreises in Amberg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag