Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Bevor Sie in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg und ermächtigt das Standesamt in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg besuchen: www.vg-neukirchen.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Webseite:

www.vg-neukirchen.de

Email:

info@vg-neukirchen.de

Telefon:

09663/9130-16

Fax:

09663/9130-30

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.30 Uhr


Geburten in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Jede Geburt eines Kindes in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg muss beim Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag