Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Bad Neustadt an der Saale

Bevor Sie in Bad Neustadt an der Saale heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Bad Neustadt an der Saale

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Bad Neustadt an der Saale haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Bad Neustadt an der Saale eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Bad Neustadt an der Saale heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale und ermächtigt das Standesamt in Bad Neustadt an der Saale, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale besuchen: www.bad-neustadt-vgem.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale
Goethestr. 1
97616 Bad Neustadt an der Saale

Webseite:

www.bad-neustadt-vgem.de

Email:

mail@bad-neustadt-vgem.de

Telefon:

09771 6160 0

Fax:

09771 6160 66

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8-12:30 Uhr Di 14-16:30 Uhr Do 14-17:30 Uhr


Geburten in Bad Neustadt an der Saale

Jede Geburt eines Kindes in Bad Neustadt an der Saale muss beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Bad Neustadt an der Saale geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Bad Neustadt an der Saale beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag