Standesamt Dentlein am Forst - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Dentlein am Forst tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Dentlein am Forst

Bevor Sie in Dentlein am Forst heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Dentlein am Forst anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Dentlein am Forst

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Dentlein am Forst dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Dentlein am Forst, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Dentlein am Forst haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Dentlein am Forst eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Dentlein am Forst heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Dentlein am Forst und ermächtigt das Standesamt in Dentlein am Forst, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Dentlein am Forst besuchen: www.vg-dentlein.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Dentlein am Forst
Rathausplatz 1
91599 Dentlein am Forst

Webseite:

www.vg-dentlein.de

Email:

poststelle@vg-dentlein.de

Telefon:

09855) 97 99 -16

Fax:

09855) 97 99 -40

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr


Geburten in Dentlein am Forst

Jede Geburt eines Kindes in Dentlein am Forst muss beim Standesamt Dentlein am Forst angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Dentlein am Forst geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Dentlein am Forst anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Dentlein am Forst

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Dentlein am Forst beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Dentlein am Forst:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag