Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Rothenburg ob der Tauber

Bevor Sie in Rothenburg ob der Tauber heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Rothenburg ob der Tauber

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Rothenburg ob der Tauber haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Rothenburg ob der Tauber eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Rothenburg ob der Tauber heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber und ermächtigt das Standesamt in Rothenburg ob der Tauber, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber besuchen: www.vg-rothenburg.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber
Laiblestraße 31
91541 Rothenburg ob der Tauber

Webseite:

www.vg-rothenburg.de

Email:

poststelle@vg-rothenburg.de

Telefon:

09861/9435-0

Fax:

09861/9435-94

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Do 14.00 - 18.00 Uhr


Geburten in Rothenburg ob der Tauber

Jede Geburt eines Kindes in Rothenburg ob der Tauber muss beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Rothenburg ob der Tauber geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Rothenburg ob der Tauber beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag