Standesamt Kasendorf - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Kasendorf tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Kasendorf

Bevor Sie in Kasendorf heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Kasendorf anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Kasendorf

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Kasendorf dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Kasendorf, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Kasendorf haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Kasendorf eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Kasendorf heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Kasendorf und ermächtigt das Standesamt in Kasendorf, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Kasendorf besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Kasendorf
Marktplatz 8
95359 Kasendorf

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

09228 /99 96 -30

Fax:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo, Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr

Öffnungszeiten:


Geburten in Kasendorf

Jede Geburt eines Kindes in Kasendorf muss beim Standesamt Kasendorf angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Kasendorf geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Kasendorf anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Kasendorf

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Kasendorf beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Kasendorf:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag