Standesamt Seßlach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Seßlach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Seßlach

Bevor Sie in Seßlach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Seßlach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Seßlach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Seßlach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Seßlach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Seßlach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Seßlach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Seßlach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Seßlach und ermächtigt das Standesamt in Seßlach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Seßlach besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Seßlach
Marktplatz 98
96145 Seßlach

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

0 95 69 / 92 25 12

Fax:

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Mo 13.00 - 18.00 Uhr, Di-Do 13.00 - 16.00 Uhr


Geburten in Seßlach

Jede Geburt eines Kindes in Seßlach muss beim Standesamt Seßlach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Seßlach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Seßlach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Seßlach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Seßlach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Seßlach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag