Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Fürstenfeldbruck

Bevor Sie in Fürstenfeldbruck heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Fürstenfeldbruck

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Fürstenfeldbruck haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Fürstenfeldbruck eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Fürstenfeldbruck heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck und ermächtigt das Standesamt in Fürstenfeldbruck, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

08141/519-477

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Fürstenfeldbruck

Jede Geburt eines Kindes in Fürstenfeldbruck muss beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Fürstenfeldbruck geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Fürstenfeldbruck beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Fürstenfeldbruck:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag