Standesamt Frankfurt (Oder) - Brandenburg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Frankfurt (Oder) tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Frankfurt (Oder)

Bevor Sie in Frankfurt (Oder) heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Frankfurt (Oder) anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Frankfurt (Oder)

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Frankfurt (Oder) dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Frankfurt (Oder), wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Frankfurt (Oder) haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Frankfurt (Oder) eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Frankfurt (Oder) heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Frankfurt (Oder) und ermächtigt das Standesamt in Frankfurt (Oder), Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Frankfurt (Oder) besuchen: www.frankfurt-oder.de

Bundesland:

Brandenburg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Frankfurt (Oder)
Marktplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)

Webseite:

www.frankfurt-oder.de

Email:

heidemarie.schrape@frankfurt-oder.de

Telefon:

0335-552-3415

Fax:

0335-552-3499

Öffnungszeiten:

Di 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr


Geburten in Frankfurt (Oder)

Jede Geburt eines Kindes in Frankfurt (Oder) muss beim Standesamt Frankfurt (Oder) angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Frankfurt (Oder) geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Frankfurt (Oder) anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Frankfurt (Oder)

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Frankfurt (Oder) beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Frankfurt (Oder):

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag