Standesamt Kloster Lehnin - Brandenburg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Kloster Lehnin tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Lehnin

Bevor Sie in Lehnin heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Kloster Lehnin anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Lehnin

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Kloster Lehnin dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Kloster Lehnin, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Lehnin haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Lehnin eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Lehnin heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Kloster Lehnin und ermächtigt das Standesamt in Lehnin, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Kloster Lehnin besuchen: www.lehnin.de

Bundesland:

Brandenburg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Kloster Lehnin
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin

Webseite:

www.lehnin.de

Email:

standesamt@lehnin.de

Telefon:

03382-730727

Fax:

03382-730762

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr 9.00-12.00 & Di 15.00-18.00 Uhr, Do 15.00-16.00 Uhr


Geburten in Lehnin

Jede Geburt eines Kindes in Lehnin muss beim Standesamt Kloster Lehnin angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Lehnin geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Kloster Lehnin anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Kloster Lehnin

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Lehnin beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Kloster Lehnin:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag