Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg - Hamburg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Rotherbaum

Bevor Sie in Rotherbaum heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Rotherbaum

Die Anmeldung der Eheschließung beim Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Rotherbaum haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Rotherbaum eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Rotherbaum heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg und ermächtigt das Standesamt in Rotherbaum, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg besuchen: www.eimsbuettel.hamburg.de

Bundesland:

Hamburg - Deutschland

Anschrift:

Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg
Grindelberg 66
20144 Hamburg

Webseite:

www.eimsbuettel.hamburg.de

Email:

standesamt@eimsbuettel.hamburg.de

Telefon:

040 42801-3809

Fax:

040 42801-1985

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Rotherbaum

Jede Geburt eines Kindes in Rotherbaum muss beim Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Rotherbaum geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Rotherbaum beurkundet wurde, erhalten Sie beim Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen in Hamburg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag