Standesamt Schwendi - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Schwendi tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Schwendi

Bevor Sie in Schwendi heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Schwendi anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Schwendi

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Schwendi dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Schwendi, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Schwendi haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Schwendi eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Schwendi heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Schwendi und ermächtigt das Standesamt in Schwendi, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Schwendi besuchen: www.Schwendi.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Schwendi
Biberacher Straße 1
88477 Schwendi

Webseite:

www.Schwendi.de

Email:

Rathaus.Info@Schwendi.de

Telefon:

07353 9800-0

Fax:

07353 9800-28

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 17.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr


Geburten in Schwendi

Jede Geburt eines Kindes in Schwendi muss beim Standesamt Schwendi angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Schwendi geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Schwendi anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Schwendi

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Schwendi beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Schwendi:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag