Standesamt Oberndorf am Neckar - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Oberndorf am Neckar tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Oberndorf am Neckar

Bevor Sie in Oberndorf am Neckar heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Oberndorf am Neckar anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Oberndorf am Neckar

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Oberndorf am Neckar dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Oberndorf am Neckar, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Oberndorf am Neckar haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Oberndorf am Neckar eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Oberndorf am Neckar heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Oberndorf am Neckar und ermächtigt das Standesamt in Oberndorf am Neckar, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Oberndorf am Neckar besuchen: www.Oberndorf.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Oberndorf am Neckar
Klosterstraße 3
78727 Oberndorf am Neckar

Webseite:

www.Oberndorf.de

Email:

Stadt@Oberndorf.de

Telefon:

0 74 23/77-0

Fax:

0 74 23/77-21 11

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Oberndorf am Neckar

Jede Geburt eines Kindes in Oberndorf am Neckar muss beim Standesamt Oberndorf am Neckar angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Oberndorf am Neckar geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Oberndorf am Neckar anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Oberndorf am Neckar

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Oberndorf am Neckar beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Oberndorf am Neckar:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag