Standesamt Schwalbach am Taunus - Hessen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Schwalbach am Taunus tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Schwalbach am Taunus

Bevor Sie in Schwalbach am Taunus heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Schwalbach am Taunus anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Schwalbach am Taunus

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Schwalbach am Taunus dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Schwalbach am Taunus, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Schwalbach am Taunus haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Schwalbach am Taunus eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Schwalbach am Taunus heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Schwalbach am Taunus und ermächtigt das Standesamt in Schwalbach am Taunus, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Schwalbach am Taunus besuchen: www.schwalbach.de

Bundesland:

Hessen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1
65824 Schwalbach am Taunus

Webseite:

www.schwalbach.de

Email:

info@schwalbach.de

Telefon:

06196) 804-0

Fax:

06196) 804-300

Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Do, Fr 8-12 und Mi 15-18 Uhr


Geburten in Schwalbach am Taunus

Jede Geburt eines Kindes in Schwalbach am Taunus muss beim Standesamt Schwalbach am Taunus angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Schwalbach am Taunus geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Schwalbach am Taunus anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Schwalbach am Taunus

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Schwalbach am Taunus beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Schwalbach am Taunus:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag