Standesamt Allendorf (Lumda) - Hessen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Allendorf (Lumda) tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Allendorf (Lumda)

Bevor Sie in Allendorf (Lumda) heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Allendorf (Lumda) anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Allendorf (Lumda)

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Allendorf (Lumda) dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Allendorf (Lumda), wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Allendorf (Lumda) haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Allendorf (Lumda) eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Allendorf (Lumda) heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Allendorf (Lumda) und ermächtigt das Standesamt in Allendorf (Lumda), Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Allendorf (Lumda) besuchen: www.allendorf-lda.de

Bundesland:

Hessen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Allendorf (Lumda)
Bahnhofstr. 14
35469 Allendorf (Lumda)

Webseite:

www.allendorf-lda.de

Email:

vorzimmer@allendorf-lda.de

Telefon:

06407/9112-44

Fax:

06407/9112-40

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr 8:30 - 12:00 und Di 14:00 -15:30, Do 14:00 -18:00 Uhr


Geburten in Allendorf (Lumda)

Jede Geburt eines Kindes in Allendorf (Lumda) muss beim Standesamt Allendorf (Lumda) angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Allendorf (Lumda) geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Allendorf (Lumda) anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Allendorf (Lumda)

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Allendorf (Lumda) beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Allendorf (Lumda):

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag