Standesamt Ebsdorfergrund - Hessen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Ebsdorfergrund tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Ebsdorfergrund

Bevor Sie in Ebsdorfergrund heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ebsdorfergrund anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Ebsdorfergrund

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Ebsdorfergrund dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Ebsdorfergrund, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Ebsdorfergrund haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Ebsdorfergrund eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Ebsdorfergrund heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Ebsdorfergrund und ermächtigt das Standesamt in Ebsdorfergrund, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Ebsdorfergrund besuchen: www.Ebsdorfergrund.de

Bundesland:

Hessen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Ebsdorfergrund
Dreihäuser Straße 17
35085 Ebsdorfergrund

Webseite:

www.Ebsdorfergrund.de

Email:

Gemeinde@Ebsdorfergrund.de

Telefon:

06424/304 - 11

Fax:

06424/4833

Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Fr von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr; Di, Do von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Geburten in Ebsdorfergrund

Jede Geburt eines Kindes in Ebsdorfergrund muss beim Standesamt Ebsdorfergrund angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Ebsdorfergrund geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Ebsdorfergrund anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Ebsdorfergrund

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Ebsdorfergrund beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Ebsdorfergrund:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag