Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Freudenstadt

Bevor Sie in Freudenstadt heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Freudenstadt

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Freudenstadt haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Freudenstadt eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Freudenstadt heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt und ermächtigt das Standesamt in Freudenstadt, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt besuchen: www.landkreis-freudenstadt.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

Webseite:

www.landkreis-freudenstadt.de

Email:

wollensak@landkreis-freudenstadt.de

Telefon:

07441 920-5080

Fax:

07441 920-995080

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Freudenstadt

Jede Geburt eines Kindes in Freudenstadt muss beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Freudenstadt geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Freudenstadt beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Freudenstadt:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag