Standesamt Burg Stargard - Mecklenburg-Vorpommern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Burg Stargard tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Burg Stargard

Bevor Sie in Burg Stargard heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Burg Stargard anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Burg Stargard

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Burg Stargard dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Burg Stargard, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Burg Stargard haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Burg Stargard eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Burg Stargard heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Burg Stargard und ermächtigt das Standesamt in Burg Stargard, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Burg Stargard besuchen: www.stargarder-land.de

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Burg Stargard
Mühlenstraße 30
17094 Burg Stargard

Webseite:

www.stargarder-land.de

Email:

a.wolfgramm@stargarder-land.de

Telefon:

039603-25313

Fax:

039603 25342

Öffnungszeiten:

Di 8.30-12.00 u 13.30-18.00 Uhr, Mi 8.30-12.00 Uhr, Do 8.30-12.00 u 13.30-16.00 Uhr


Geburten in Burg Stargard

Jede Geburt eines Kindes in Burg Stargard muss beim Standesamt Burg Stargard angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Burg Stargard geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Burg Stargard anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Burg Stargard

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Burg Stargard beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Burg Stargard:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag