Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam - Mecklenburg-Vorpommern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Adamshoffnung

Bevor Sie in Adamshoffnung heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Adamshoffnung

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Adamshoffnung haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Adamshoffnung eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Adamshoffnung heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam und ermächtigt das Standesamt in Adamshoffnung, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam besuchen: www.anklam.deStandesamt@anklam.de

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam
Frauenstraße 12
17213 Anklam

Webseite:

www.anklam.deStandesamt@anklam.de

Email:

S.Schuettler@anklam.deStandesamt@anklam.de

Telefon:

03971 202 712

Fax:

03971 202 725

Öffnungszeiten:

telefonisch erfragen


Geburten in Adamshoffnung

Jede Geburt eines Kindes in Adamshoffnung muss beim Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Adamshoffnung geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Adamshoffnung beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Bürgerservice und für Stadt- und Gemeindeentwicklung in Anklam:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag