Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land - Mecklenburg-Vorpommern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neustrelitz

Bevor Sie in Neustrelitz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neustrelitz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neustrelitz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neustrelitz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neustrelitz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land und ermächtigt das Standesamt in Neustrelitz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land besuchen: www.amtneustrelitz-land.de

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land
Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

Webseite:

www.amtneustrelitz-land.de

Email:

mmeyer@amtneustrelitz-land.de

Telefon:

03981-4575-36

Fax:

03981-457512

Öffnungszeiten:

Di 9.00-12.00 u 13.00-18.00 Uhr, Do 8.00-12.00 u 13.00-15.30 Uhr, Fr 9.00-12.00 Uhr


Geburten in Neustrelitz

Jede Geburt eines Kindes in Neustrelitz muss beim Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neustrelitz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neustrelitz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Personenstandswesen des Amtes Neustrelitz Land:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag