Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow - Mecklenburg-Vorpommern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Güstrow

Bevor Sie in Güstrow heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Güstrow

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Güstrow haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Güstrow eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Güstrow heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow und ermächtigt das Standesamt in Güstrow, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow besuchen: www.

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow
Am Wall 3-5
18273 Güstrow

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

03843 755-3210

Fax:

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do und Fr: 8.30 - 12 Uhr Di: 13 - 16 Uhr Do: 13 - 17 Uhr


Geburten in Güstrow

Jede Geburt eines Kindes in Güstrow muss beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Güstrow geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Güstrow beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Güstrow:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag