Standesamt Hilter am Teutoburger Wald - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Hilter am Teutoburger Wald tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Hilter am Teutoburger Wald

Bevor Sie in Hilter am Teutoburger Wald heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Hilter am Teutoburger Wald anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Hilter am Teutoburger Wald

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Hilter am Teutoburger Wald dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Hilter am Teutoburger Wald, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Hilter am Teutoburger Wald haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Hilter am Teutoburger Wald eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Hilter am Teutoburger Wald heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Hilter am Teutoburger Wald und ermächtigt das Standesamt in Hilter am Teutoburger Wald, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Hilter am Teutoburger Wald besuchen: www.hilter.de

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Hilter am Teutoburger Wald
Osnabrücker Straße 1
49176 Hilter am Teutoburger Wald

Webseite:

www.hilter.de

Email:

rathaus@hilter.de

Telefon:

0 54 24 / 23 1814

Fax:

0 54 24 / 23 18 33

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo 14.00-16.30 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr


Geburten in Hilter am Teutoburger Wald

Jede Geburt eines Kindes in Hilter am Teutoburger Wald muss beim Standesamt Hilter am Teutoburger Wald angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Hilter am Teutoburger Wald geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Hilter am Teutoburger Wald anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Hilter am Teutoburger Wald

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Hilter am Teutoburger Wald beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Hilter am Teutoburger Wald:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag