Standesamt Oldenburg - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Oldenburg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Oldenburg

Bevor Sie in Oldenburg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Oldenburg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Oldenburg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Oldenburg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Oldenburg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Oldenburg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Oldenburg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Oldenburg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Oldenburg und ermächtigt das Standesamt in Oldenburg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Oldenburg besuchen: www.stadt-oldenburg.de

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Oldenburg
Pferdemarkt 12
26105 Oldenburg

Webseite:

www.stadt-oldenburg.de

Email:

standesamt@stadt-oldenburg.de

Telefon:

0441-2352544

Fax:

0441-2352738

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Mi, Do 8:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr, Fr 8:00 - 12:00 Uhr


Geburten in Oldenburg

Jede Geburt eines Kindes in Oldenburg muss beim Standesamt Oldenburg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Oldenburg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Oldenburg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Oldenburg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Oldenburg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Oldenburg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag