Standesamt Cappeln (Oldenburg) - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Cappeln (Oldenburg) tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Cappeln (Oldenburg)

Bevor Sie in Cappeln (Oldenburg) heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Cappeln (Oldenburg) anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Cappeln (Oldenburg)

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Cappeln (Oldenburg) dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Cappeln (Oldenburg), wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Cappeln (Oldenburg) haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Cappeln (Oldenburg) eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Cappeln (Oldenburg) heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Cappeln (Oldenburg) und ermächtigt das Standesamt in Cappeln (Oldenburg), Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Cappeln (Oldenburg) besuchen: www.cappeln.de

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Cappeln (Oldenburg)
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)

Webseite:

www.cappeln.de

Email:

gemeinde.cappeln@cappeln.de

Telefon:

04478/9484-15

Fax:

04478 / 9484 - 26

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:30 - 12:30 Uhr, Mo-Mi 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr


Geburten in Cappeln (Oldenburg)

Jede Geburt eines Kindes in Cappeln (Oldenburg) muss beim Standesamt Cappeln (Oldenburg) angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Cappeln (Oldenburg) geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Cappeln (Oldenburg) anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Cappeln (Oldenburg)

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Cappeln (Oldenburg) beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Cappeln (Oldenburg):

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag