Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Celle

Bevor Sie in Celle heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Celle

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Celle haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Celle eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Celle heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle und ermächtigt das Standesamt in Celle, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle besuchen: www.

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle
Trift 26
29221 Celle

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

05141 / 916 230

Fax:

05141 / 916 109

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Celle

Jede Geburt eines Kindes in Celle muss beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Celle geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Celle beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandwesen des Landkreises Celle:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag