Standesamt Wagenfeld - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Wagenfeld tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Wagenfeld

Bevor Sie in Wagenfeld heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Wagenfeld anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Wagenfeld

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Wagenfeld dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Wagenfeld, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Wagenfeld haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Wagenfeld eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Wagenfeld heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Wagenfeld und ermächtigt das Standesamt in Wagenfeld, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Wagenfeld besuchen: www.wagenfeld.de

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Webseite:

www.wagenfeld.de

Email:

martin.uffenbrink@wagenfeld.de

Telefon:

05444 9881-22

Fax:

05444 9881-33

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr und Do 15.00 - 17.30 Uhr


Geburten in Wagenfeld

Jede Geburt eines Kindes in Wagenfeld muss beim Standesamt Wagenfeld angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Wagenfeld geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Wagenfeld anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Wagenfeld

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Wagenfeld beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Wagenfeld:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag