Standesamt Schöningen - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Schöningen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Schöningen

Bevor Sie in Schöningen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Schöningen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Schöningen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Schöningen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Schöningen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Schöningen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Schöningen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Schöningen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Schöningen und ermächtigt das Standesamt in Schöningen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Schöningen besuchen: www.stadt@schoeningen.de

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Schöningen
Markt 1
38364 Schöningen

Webseite:

www.stadt@schoeningen.de

Email:

stadt@schoeningen.de

Telefon:

05352/512-241

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Schöningen

Jede Geburt eines Kindes in Schöningen muss beim Standesamt Schöningen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Schöningen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Schöningen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Schöningen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Schöningen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Schöningen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag