Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Cuxhaven

Bevor Sie in Cuxhaven heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Cuxhaven

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Cuxhaven haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Cuxhaven eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Cuxhaven heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven und ermächtigt das Standesamt in Cuxhaven, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven besuchen: www.

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven
Vincent-Lübeck-Str. 2
27474 Cuxhaven

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

04721/66-2079

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Cuxhaven

Jede Geburt eines Kindes in Cuxhaven muss beim Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Cuxhaven geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Cuxhaven beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten des Landkreises in Cuxhaven:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag