Standesamt Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Düsseldorf tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Stadtbezirk 05

Bevor Sie in Stadtbezirk 05 heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Düsseldorf anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Stadtbezirk 05

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Düsseldorf dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Düsseldorf, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Stadtbezirk 05 haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Stadtbezirk 05 eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Stadtbezirk 05 heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Düsseldorf und ermächtigt das Standesamt in Stadtbezirk 05, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Düsseldorf besuchen: www.stadt.duesseldorf.de

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Düsseldorf
Inselstraße 17
40200 Düsseldorf

Webseite:

www.stadt.duesseldorf.de

Email:

standesamt@stadt.duesseldorf.de

Telefon:

0211-8995228

Fax:

0211-8929129

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Mi 7.30-13.00 Uhr, Do 7.30-18.00 Uhr, Fr 7.30-13.00 Uhr


Geburten in Stadtbezirk 05

Jede Geburt eines Kindes in Stadtbezirk 05 muss beim Standesamt Düsseldorf angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Stadtbezirk 05 geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Düsseldorf anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Düsseldorf

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Stadtbezirk 05 beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Düsseldorf:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag