Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Remscheid

Bevor Sie in Remscheid heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Remscheid

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Remscheid haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Remscheid eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Remscheid heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid und ermächtigt das Standesamt in Remscheid, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid besuchen: www.str.de

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid
Theodor-Heuss-Platz 1
42853 Remscheid

Webseite:

www.str.de

Email:

standesamt@str.de

Telefon:

02191-1600 (Service-Center)

Fax:

02191-163287

Öffnungszeiten:

Montag ,Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr und Dienstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr


Geburten in Remscheid

Jede Geburt eines Kindes in Remscheid muss beim Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Remscheid geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Remscheid beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Remscheid im Rathaus Remscheid:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag