Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Waldshut-Tiengen

Bevor Sie in Waldshut-Tiengen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Waldshut-Tiengen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Waldshut-Tiengen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Waldshut-Tiengen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Waldshut-Tiengen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen und ermächtigt das Standesamt in Waldshut-Tiengen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen besuchen: www.

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen
Kaiserstr. 110
79761 Waldshut-Tiengen

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

07751/86-2110

Fax:

07751/86-2199

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Waldshut-Tiengen

Jede Geburt eines Kindes in Waldshut-Tiengen muss beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Waldshut-Tiengen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Waldshut-Tiengen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Waldshut-Tiengen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag