Standesamt Oberkirch - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Oberkirch tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Oberkirch

Bevor Sie in Oberkirch heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Oberkirch anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Oberkirch

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Oberkirch dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Oberkirch, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Oberkirch haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Oberkirch eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Oberkirch heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Oberkirch und ermächtigt das Standesamt in Oberkirch, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Oberkirch besuchen: www.oberkirch.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Oberkirch
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch

Webseite:

www.oberkirch.de

Email:

stadt@oberkirch.de

Telefon:

07802 82-151

Fax:

07802 82-550

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.30-12 und Do 14-18 Uhr


Geburten in Oberkirch

Jede Geburt eines Kindes in Oberkirch muss beim Standesamt Oberkirch angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Oberkirch geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Oberkirch anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Oberkirch

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Oberkirch beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Oberkirch:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag