Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Nachrodt-Wiblingwerde

Bevor Sie in Nachrodt-Wiblingwerde heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Nachrodt-Wiblingwerde

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Nachrodt-Wiblingwerde haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Nachrodt-Wiblingwerde eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Nachrodt-Wiblingwerde heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde und ermächtigt das Standesamt in Nachrodt-Wiblingwerde, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde besuchen: www.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde
Hagener Straße 76
58769 Nachrodt-Wiblingwerde

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

0 23 52 / 93 83-13

Fax:

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di, Do 14.00 - 17.00 Uhr


Geburten in Nachrodt-Wiblingwerde

Jede Geburt eines Kindes in Nachrodt-Wiblingwerde muss beim Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Nachrodt-Wiblingwerde geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Nachrodt-Wiblingwerde beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag