Standesamt Schönenberg-Kübelberg - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Schönenberg-Kübelberg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Schönenberg-Kübelberg

Bevor Sie in Schönenberg-Kübelberg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Schönenberg-Kübelberg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Schönenberg-Kübelberg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Schönenberg-Kübelberg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Schönenberg-Kübelberg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Schönenberg-Kübelberg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Schönenberg-Kübelberg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Schönenberg-Kübelberg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Schönenberg-Kübelberg und ermächtigt das Standesamt in Schönenberg-Kübelberg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Schönenberg-Kübelberg besuchen: www.vgsk.rlp.de

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Schönenberg-Kübelberg
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Webseite:

www.vgsk.rlp.de

Email:

poststelle@vgsk.rlp.de

Telefon:

0 63 73 - 504 - 125

Fax:

0 63 73 - 504 - 22 100

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:30-12:00 und Mo-Mi 14:00-16:00, Do 14:00-18:00 Uhr


Geburten in Schönenberg-Kübelberg

Jede Geburt eines Kindes in Schönenberg-Kübelberg muss beim Standesamt Schönenberg-Kübelberg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Schönenberg-Kübelberg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Schönenberg-Kübelberg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Schönenberg-Kübelberg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Schönenberg-Kübelberg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Schönenberg-Kübelberg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag