Standesamt Kobern-Gondorf - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Kobern-Gondorf tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Kobern-Gondorf

Bevor Sie in Kobern-Gondorf heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Kobern-Gondorf anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Kobern-Gondorf

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Kobern-Gondorf dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Kobern-Gondorf, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Kobern-Gondorf haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Kobern-Gondorf eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Kobern-Gondorf heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Kobern-Gondorf und ermächtigt das Standesamt in Kobern-Gondorf, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Kobern-Gondorf besuchen: www.untermosel.de

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Kobern-Gondorf
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf

Webseite:

www.untermosel.de

Email:

verbandsgemeinde@untermosel.de

Telefon:

02607 - 49 - 0

Fax:

02607 - 49 - 58

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr, Fr 8:00 - 12:00 Uhr


Geburten in Kobern-Gondorf

Jede Geburt eines Kindes in Kobern-Gondorf muss beim Standesamt Kobern-Gondorf angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Kobern-Gondorf geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Kobern-Gondorf anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Kobern-Gondorf

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Kobern-Gondorf beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Kobern-Gondorf:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag