Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Koblenz

Bevor Sie in Koblenz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Koblenz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Koblenz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Koblenz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Koblenz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz und ermächtigt das Standesamt in Koblenz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz besuchen: www.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz
Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

0261/108-323

Fax:

0261/108-8-323

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Koblenz

Jede Geburt eines Kindes in Koblenz muss beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Koblenz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Koblenz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises Mayen-Koblenz:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag