Standesamt Treis-Karden - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Treis-Karden tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Treis-Karden

Bevor Sie in Treis-Karden heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Treis-Karden anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Treis-Karden

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Treis-Karden dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Treis-Karden, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Treis-Karden haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Treis-Karden eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Treis-Karden heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Treis-Karden und ermächtigt das Standesamt in Treis-Karden, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Treis-Karden besuchen: www.treis-karden.de

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Treis-Karden
Am Rathaus 1
56253 Treis-Karden

Webseite:

www.treis-karden.de

Email:

standesamt@treis-karden.de

Telefon:

02672/61-12

Fax:

02672 / 61-18

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8.30 - 12.00 & 14.00 - 16.00 Uhr, Fr 8.30 - 13.00 Uhr


Geburten in Treis-Karden

Jede Geburt eines Kindes in Treis-Karden muss beim Standesamt Treis-Karden angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Treis-Karden geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Treis-Karden anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Treis-Karden

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Treis-Karden beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Treis-Karden:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag