Standesamt Budenheim - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Budenheim tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Budenheim

Bevor Sie in Budenheim heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Budenheim anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Budenheim

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Budenheim dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Budenheim, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Budenheim haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Budenheim eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Budenheim heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Budenheim und ermächtigt das Standesamt in Budenheim, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Budenheim besuchen: www.budenheim.de

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Budenheim
Berliner Straße 3
55257 Budenheim

Webseite:

www.budenheim.de

Email:

simone.schanno@budenheim.de

Telefon:

06139 / 299 - 121

Fax:

06139 / 299 - 301

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Budenheim

Jede Geburt eines Kindes in Budenheim muss beim Standesamt Budenheim angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Budenheim geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Budenheim anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Budenheim

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Budenheim beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Budenheim:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag