Standesamt Wachenheim an der Weinstraße - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Wachenheim an der Weinstraße tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Wachenheim an der Weinstraße

Bevor Sie in Wachenheim an der Weinstraße heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Wachenheim an der Weinstraße anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Wachenheim an der Weinstraße

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Wachenheim an der Weinstraße dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Wachenheim an der Weinstraße, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Wachenheim an der Weinstraße haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Wachenheim an der Weinstraße eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Wachenheim an der Weinstraße heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Wachenheim an der Weinstraße und ermächtigt das Standesamt in Wachenheim an der Weinstraße, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Wachenheim an der Weinstraße besuchen: www.vg-wachenheim.de

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Wachenheim an der Weinstraße
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße

Webseite:

www.vg-wachenheim.de

Email:

info@vg-wachenheim.de

Telefon:

06322/9580-0

Fax:

06322/9580-59

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr


Geburten in Wachenheim an der Weinstraße

Jede Geburt eines Kindes in Wachenheim an der Weinstraße muss beim Standesamt Wachenheim an der Weinstraße angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Wachenheim an der Weinstraße geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Wachenheim an der Weinstraße anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Wachenheim an der Weinstraße

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Wachenheim an der Weinstraße beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Wachenheim an der Weinstraße:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag